Ein Bergrestaurant soll durch die Umnutzung und Aufstockung eines bestehenden Maschinenhauses erweitert werden. Im Rahmen der Behandlung eines Rekurses gegen die erteilte raumplanerische Bewilligung kam die Standeskommission zum Schluss, dass die angestrebte Erweiterung des Bergrestaurants als standortgebunden zu bezeichnen ist. In einer eingehenden Abwägung der einander entgegenstehenden Interessen hat die Standeskommission dem Bauprojekt gegenüber dem Natur- und Landschaftsschutzgedanken höhere Priorität eingeräumt und dabei Folgendes festgehalten: (...)