Im Gebiet mit traditioneller Streubauweise möchte in einem nicht landwirtschaftlich genutzten Bauernhaus die bestehende Heudiele zu Wohnraum umgebaut werden. Die verweigerte raumplanerische Bewilligung zog die Bauherrschaft mit Rekurs an die Standeskommission weiter, welche diesen abwies. In ihren Erwägungen hat sich die Standeskommission insbesondere mit den kantonalrechtlichen Möglichkeiten für die 10 Erweiterung einer landwirtschaftsfremden Nutzung von Gebäulichkeiten im Streusiedlungsgebiet befasst und das zulässige Mass solcher Erweiterungen im Detail dargelegt. (...)