Bauten und Anlagen, die der inneren Aufstockung eines landwirtschaftlichen oder eines den produzierenden Gartenbau zugehörigen Betriebes dienen. Im vorliegenden Fall steht aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse fest, dass der geplante Güllelagerbehälter der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, weshalb dieser mit dem Zweck der Landwirtschaftszone vereinbar ist.