Güllelagerbehälter in der Landwirtschaftszone / Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Ein Landwirt plante auf seinem Betrieb in der Landwirtschaftzone die Erstellung eines Güllelagerbehälters. Die von der raumplanerischen Bewilligungsbehörde verweigerte Bewilligung wurde von der Standeskommission auf Rekurs des Landwirts bestätigt. Sie hat in ihren Erwägungen festgestellt, dass das Bauprojekt zwar zonenkonform wäre, aber das Landschaftsbild wesentlich beeinträchtigen würde. Im Einzelnen hat die Standeskommission Folgendes in Erwägung gezogen: (...)