Die Ausnahmebewilligung bezweckt dort Hilfe zu bringen, wo die allgemein geltende Ordnung den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles nicht gerecht wird. Sie soll Härten, Unbilligkeiten und Unzulänglichkeiten, die sich wegen der Besonderheit des Sachverhaltes und der strikten Anwendung des Gesetzes ergeben, vermeiden, d.h. sie verlangt eine Ausnahmesituation, bei der die Anwendung des Gesetzes bzw. der Ausführungsbestimmungen hart und unbillig wäre und eine abweichende Lösung besser erscheint.