4.2. fest, dass die Fassaden des im Streite liegenden Gebäudes - mit Ausnahme der der Wetterseite zugekehrten Fassade - ebenfalls aus Holz bestehen müssen. Eine solche Vorschrift ist, da man mit dem Institut des Quartierplanes bzw. des Quartierplanreglementes u.a. eine Einheitlichkeit bezüglich der Gestaltung der Baukörper erreichen will, zweifellos zulässig. Zudem kann von einer Verletzung der Baufreiheit nicht die Rede sein, da heute sowohl in Lehre als auch in Rechtsprechung anerkannt ist, dass die so genannte Baufreiheit bzw. das Eigentum im öffentlichen Interesse eingeschränkt werden kann. Diese Theorie stützt sich auf Art.