2.5. Von entscheidender Bedeutung ist nach Auffassung der Standeskommission Ziff. 4.2., wonach sämtliche Häuser in denselben Materialien zu erstellen sind. Damit wollte der Reglementsgeber bezüglich der Materialwahl eine einheitliche Lösung erreichen. Da die Fassaden der bisherigen Gebäude im Überbauungsgebiet durchwegs aus Holz bestehen, steht gestützt auf Ziff. 4.2. fest, dass die Fassaden des im Streite liegenden Gebäudes - mit Ausnahme der der Wetterseite zugekehrten Fassade - ebenfalls aus Holz bestehen müssen.