Am 27. Juli 1997 stellte die X. AG ein Gesuch um nochmalige Verlängerung der Ausnahmebewilligung bis Ende 2003. Gegen den ablehnenden Entscheid der Vorinstanz richtet sich die Beschwerde der X. AG. Erwägungen: (...) 2. Gemäss Art. 63 Abs. 2 Baugesetz (BauG) erfordern alle zonenfremden Bauten ausserhalb der Bauzone eine raumplanerische Bewilligung des Baudepartements im Sinne von Art. 24 und 25 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG).