Auf der Parzelle A., wurde von 1973-1985 Kies abgebaut. Die ursprüngliche Abbaubewilligung wurde mehrmals verlängert. Zur Brechung des Abbaumaterials wurde eine stationäre Sortier- und Brechanlage erstellt. Ab 1983 wurde dort ebenfalls Material aus dem auf Parzelle C. liegenden Steinbruch C. gebrochen und sortiert. Der X. AG wurde letztmals eine raumplanerische Ausnahmebewilligung für einen bis 30. November 1997 befristeten Kiesumschlagplatz und Brechanlage-Betrieb gegeben. Bis zu diesem Datum sei der Endzustand (Rekultivierung mit Begrünung des Areals) wieder herzustellen.