Die Buchhaltungsakten der Beklagten wurden im Rahmen eines gleichzeitig hängigen Strafverfahrens beschlagnahmt und liegen beim Bezirksgericht E. Das Gericht erhielt die Möglichkeit, von den relevanten Auszügen Kopien anzufertigen. Aufgrund dieser Unterlagen ergaben sich Vertragsabschlüsse der Beklagten mit Kunden der Klägerin im massgeblichen Zeitraum bis 30. Juni 2001 im Betrag von Fr. 49'673.--. Unter Berücksichtigung der Nettogewinnmarge der Klägerin gemäss Klageschrift von 12,5 % ist von einem entgangenen Gewinn der Beklagten von Fr. 6'209.10 auszugehen.