Die Verordnung über die Honorare der Anwälte (AnwHV) geht zudem von einem mittleren Stundenansatz von Fr. 200.-- aus. Das Gericht geht von einem anrechenbaren vorprozessualen Aufwand von höchstens 15 Stunden zuzüglich Barauslagen von Fr. 20.-- aus, was einen anrechenbaren Schaden von Fr. 3'249.50 (inkl. MWST) ergibt.