Es bleibt ein geltend gemachter Aufwand von 109 Stunden durch eigene Mitarbeiter im Umfang von Fr. 3'488.-- und von 98,5 Stunden durch temporär angestellte Datatypisten der Firma U. im Betrag von Fr. 3'881.15. Konnte die umformatierte Datenbank, wie durch die Klägerin selbst ausgeführt, nach Mitarbeitern sortieren, erscheint auch dieser Aufwand nicht nachvollziehbar. Aufgrund einer solchen Datenbank können Serienbriefe, wie der an die Kunden der Klägerin versandte, automatisiert und damit ohne grossen Zeitaufwand erstellt werden.