Der Aufwand für zwei eigene Mitarbeiter von insgesamt 176 Stunden, also mehr als vier Wochen Aufwand, um die Listen zu erstellen, ist schlicht nicht nachvollziehbar, da dies durch die umformatierte Datenbank gemäss obigen Angaben automatisiert erfolgen kann, also praktisch keinen weiteren Zeitaufwand erfordert. Es wird aufgeführt, in dieser Stundenzahl sei auch die Zeit für die Anfertigung von Kopien aller Kaufverträge zu Handen des Gerichts enthalten. Dies stellt jedoch keine Marktentwirrungskosten, sondern prozessuale Bemühungen dar.