bb) Aus der Klageschrift ergibt sich, dass die Klägerin zwar über eine Adressdatei verfügte, welche aber nicht nach Verkäufer aufgelistet werden konnte. Entsprechend wird ein PC-Supporter für Fr. 1'125.-- in Rechnung gestellt, welcher die Adressdatei umformatiert habe. Dieser Betrag ist bei einer grosszügigen Betrachtungsweise zuzusprechen, selbst wenn die verbesserte Datenbank der Klägerin sicher auch künftig, ausserhalb dieses Verfahrens, Vorteile bringt.