Die Klägerin versandte im Verlaufe des Monats Juni an ihre von A. und B. betreuten Kunden einen Brief mit folgendem Inhalt: A. und B. seien nicht mehr Angestellte der Z. AG. Sie hätten zwischenzeitlich eine eigene Firma, die Y. GmbH, gegründet. Nach ihrem Ausscheiden Ende April hätten sie sich unter dem Namen der neuen Gesellschaft an ihre ‚ehemaligen Kunden‘ gewandt, die in Tat und Wahrheit solche der Z. AG seien und deren Adressen sie in krasser Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wie eigene behandelt hätten.