Am 11. April 2001 gründeten die beiden die Y. GmbH (Beklagte). In der Folge schrieben sie als Geschäftsführer der Beklagten unter anderem Kunden der Klägerin an und nahmen Bezug auf die bereits an sie verkauften Waren: „Ich begrüsse Sie als meinen ehemaligen Kunden und hoffe, dass Sie mit der Ware, die ich Ihnen verkauft habe, zufrieden sind“. Sie unterliessen es dabei teilweise, den ehemaligen Kunden mitzuteilen, dass die Veranstalterin nicht mehr die Klägerin, sondern eine neue juristische Person, nämlich die Y. GmbH sei.