A. und B. waren seit 2. März 1998 von ihr als Handelsreisende angestellt, um Verkaufsveranstaltungen in Sälen, bei Busfahrten, Tagesausstellungen und Messen sowie Vereins- und Partyveranstaltungen zu organisieren. Um die Provisionsabrechnungen überprüfen zu können, befinden sich die beiden im Besitze von Kopien der von ihnen abgeschlossenen Kaufverträge, also auch rund 6'000 Privat- und 1'000 Vereinsadressen von Kunden der Klägerin gemäss klägerischen Akten 9 und 10. A. und B. kündigten am 21. Februar 2001 das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin per 30. April 2001. Am 11. April 2001 gründeten die beiden die Y. GmbH (Beklagte).