4; Botschaft zum LPG, S. 13, BBl 1982 I 269). So sind die betrieblichen Verhältnisse massgebend und die Entscheidung ist aufgrund objektiver Kriterien zu treffen (Studer/Hofer, a.a.O., S. 25f.). Eine ausreichende Existenz ist für den Gewerbebegriff des LPG nicht Voraussetzung. Es genügt, wenn es sich um einen Zuerwerbsbetrieb handelt (Studer/Hofer, a.a.O., S. 26).