Der Beklagte hätte nur Galtwirtschaft auf den gepachteten Parzellen geführt. Auch hätte der Vater des Beklagten die Betriebsführung völlig umgestellt, wozu dem Vater des Beklagten und dem Beklagten selber nie irgendwelche Vorschriften gemacht worden seien. Der Kläger hat nicht bestritten, dass vor Pachtantritt im Jahr 1975 bzw. 1978 keine Milchwirtschaft betrieben wurde.