in Blätter für Agrarrecht, Jahr 1999, Heft 2, S. 89). Die Massnahmen zur Einschränkung der Verkehrsmilchablieferung gemäss Verordnung über die individuelle Abgabe bei übermässigen Milchlieferungen vom 30. März 1977 wurden auf das am 1. Mai 1977 beginnende Milchjahr 1977/78 eingeführt. Die Einführung der Milchkontingentierung in den Bergzonen 2-4 erfolgte erst im Jahre 1981 (SR 916.350.102). Der Vater des Beklagten hatte die Heimat A. 1978 (einen Teil davon schon 1975) übernommen, bevor die Milchkontingentierung geregelt war. Da der Beklagte wie unter Ziff.