827 OR haftbar. Demzufolge ist auch die Verrechnung nicht möglich, da es an der Gegenseitigkeit der Forderungen fehlt. (Bezirksgericht Appenzell, Präsidialentscheid, Urteil E 146/03 vom 2. Dezember 2003) Fristlose Kündigung während ordentlicher Kündigungsfrist (Art. 337 OR) Erwägungen: (...)