4 Abs. 4 der Bevorschussungsverordnung nicht ausgerichtet werden. Die Vorinstanz hat somit dem Gesuch um Bevorschussung zu Recht nicht entsprochen, so dass der vorliegende Rekurs vollumfänglich abzuweisen ist. (...) 2. Gerichte Forderung: Verrechnungseinrede (Art. 120 Abs. 1 OR) Erwägungen: (...) 7. Die Beklagte Z. AG erhob gegenüber der Forderung des Klägers Verrechnungseinrede mit der Forderung, welche mit Urteil des Kantonsgerichts vom 4. Februar 2003 (K 10/01) auf Fr. 21'560.45 festgesetzt wurde.