Das Sozialamt Appenzell I.Rh. hat bei der Berechnung des Anspruches einer alleinerziehenden Mutter auf Alimentenbevorschussung für ihre Tochter die Einkommensverhältnisse ihres neuen Lebenspartners angerechnet und die nachgesuchte Bevorschussung abgelehnt. Auf Rekurs der Gesuchstellerin hatte die Standeskommission zu prüfen, ob die Vorinstanz das Einkommen des Partners der Rekurrentin zurecht in ihre Berechnungen miteinbezogen hat. In Ablehnung des Rekurses hat die Standeskommission diese Frage mit folgenden Erwägungen bejaht: (...)