Eindrucks kommt die Standeskommission zum Schluss, dass der von der Schulanlage ausgehende Lärm bei einer objektivierten Betrachtungsweise der Nachbarschaft bzw. den Nachbarn zugemutet werden kann, zumal dieser auch für Personen mit erhöhter Lärmempfindlichkeit nicht als lästig oder gar schädlich bezeichnet werden kann. Es gilt auch in Betracht zu ziehen, dass die höchsten Lärmimmissionen während der Pausen oder zu Beginn sowie am Ende des Unterrichtes auftreten. Diese - für sich allein schon unbedenklichen Spitzenwerte - treten nicht dauerhaft während des ganzen Tages auf.