2.4.7.2Aufgrund des durch die Delegation der Standeskommission am Augenschein vom 17. Februar 2003, welcher übrigens während der grossen Pause am Vormittag durchgeführt worden ist, gewonnenen Eindrucks kommt die Standeskommission zum Schluss, dass der von der Schulanlage ausgehende Lärm bei einer objektivierten Betrachtungsweise der Nachbarschaft bzw. den Nachbarn zugemutet werden kann, zumal dieser auch für Personen mit erhöhter Lärmempfindlichkeit nicht als lästig oder gar schädlich bezeichnet werden kann.