Gegen das öffentlich aufgelegte Projekt der Erweiterung eines bestehenden Schulhauses hatte ein Kantonseinwohner Einsprache erhoben und später den negativen Einspracheentscheid der Baubewilligungsbehörde mit Rekurs an die Standeskommission weitergezogen. Dabei wurde u.a. geltend gemacht, die bereits bestehende Schulanlage führe zu einer massiven Lärmbelästigung. Das zur Diskussion stehende Projekt werde eine starke Zunahme der Lärmbelästigung zur Folge haben, was unzumutbar sei. Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen und insbesondere zum Einwand des Rekurrenten betreffend Lärmimmissionen Folgendes in Erwägung gezogen: (...)