Demgegenüber ist die Standeskommission auf die an sie mit Rekurs weitergezogenen Einspracheentscheide mehrheitlich materiell nicht eingetreten. Im Rahmen ihrer formellen Prüfung über Eintretensvoraussetzungen hat sie das Verfahren zum Erlass der Fuss- und Wanderwegnetzplanung wie folgt skizziert: (...)