Die Standeskommission hat sich bei der Prüfung der formellen Voraussetzungen für das Eintreten auf die Rekurse eingehend mit dem Verfahren zum Erlass des Fuss- und Wanderwegnetzplanes befasst und dabei festgestellt, dass sich die Bezirke bei ihren Entscheiden über die Einsprachen über die Zweistufigkeit des Verfahrens zum Erlass dieser Pläne zuwenig bewusst waren. Diese waren deshalb fälschlicherweise auf die Einsprachen eingetreten. Demgegenüber ist die Standeskommission auf die an sie mit Rekurs weitergezogenen Einspracheentscheide mehrheitlich materiell nicht eingetreten.