Im Rahmen der Auflageverfahren der von den Bezirken erarbeiteten Fuss- und Wanderwegnetzpläne gingen von den betroffenen Grundeigentümern verschiedene Einsprachen ein. Darin wurde in erster Linie verlangt, dass die betreffenden Teilstücke nicht in den Netzplan aufgenommen werden sollten. Gegen die überwiegend ablehnenden Einspracheentscheide der Bezirke reichten verschiedene Grundeigentümer bei der Standeskommission Rekurs ein.