2.3. Die Quartierplanung beschränkt sich regelmässig auf die Erschliessung und bauliche Nutzung der in das Quartierplangebiet einbezogenen Flächen und nimmt auf dahinterliegende, ausserhalb des Quartierplangebietes oder gar ausserhalb der Bauzonen gelegene Flächen keine Rücksicht. Die in den Quartierplan einbezogene Fläche des Rekurrenten, welche in die dreistöckige Wohn- und Gewerbezone (WG 3) eingestuft ist, ist einerseits durch die angrenzende Strasse und andererseits durch die neu erstellten Kanäle für das Schmutz- und Meteorwasser derart erschlossen, dass sie vom Rekurrenten jederzeit überbaut werden könnte. (…)