Die von der Gewässerschutzbehörde abgelehnte Einsprache zog der Grundeigentümer mit Rekurs an die Standeskommission weiter. Diese hatte im Rahmen der Behandlung des Rekurses u.a. zu prüfen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine im Baugebiet liegende Parzelle in den Perimeter für die abwassermässige Erschliessung des betreffenden Quartiers einbezogen wird. Die Standeskommission hat in Ablehnung des Rekurses diesbezüglich Folgendes in Erwägung gezogen: (...)