RPG nur anwendbar auf Bauten und Anlagen, die seinerzeit in Übereinstimmung mit dem materiellen Recht erstellt oder geändert wurden, durch die nachträgliche Änderung von Erlassen oder Plänen jedoch zonenwidrig geworden sind. Bauten, die bereits unter dem Regime des Raumplanungsrechts ausserhalb der Bauzonen erstellt wurden - sei es als zonenkonforme Bauten (z.B. ein Bauernhaus) oder gestützt auf eine ordentliche Ausnahmebewilligung (z.B. ein Bergrestaurant) -, sollen nicht noch nachträglich erweitert werden können, denn das zulässige Bauvolumen wurde in diesen Fällen auf die ausgewiesenen konkreten Bedürfnisse abgestimmt;