Ein derartiges Strassennetz muss bei einer ganzheitlichen Betrachtungsweise für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben in einer bestimmten Region für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche als notwendig bezeichnet werden. Solche Strassen können in der Regel ihren Zweck jedoch auch ohne Asphaltbelag erfüllen, da Traktoren bzw. landwirtschaftliche Maschinen aufgrund ihrer Antriebstechnik geländegängig sind, d.h. diese können sich auch auf nicht asphaltierten Flächen bewegen.