4.2.2. Die Standeskommission vertritt bezüglich der Asphaltierung von der Landwirtschaft dienenden Flurstrassen bzw. Bewirtschaftungswegen eine von der Vorinstanz abweichende Meinung. In Anbetracht der heutzutage üblichen maschinellen Bewirtschaftung des landwirtschaftlich genutzten Bodens ist die Landwirtschaft darauf angewiesen, dass die von ihr bearbeiteten Grundstücke mit Motorfahrzeugen (in der Regel Traktoren) erreicht werden können, wozu ein entsprechendes leistungsfähiges Netz an Zufahrtsstrassen und Bewirtschaftungswegen notwendig ist.