3. Die Rekurrentin stört sich daran, dass das Bau- und Umweltdepartement gemäss einem Bauermittlungsbescheid vom 26. Juni 2000 die Erteilung der für die Teerung notwendigen Bewilligungen in Aussicht gestellt hat, im angefochtenen Entscheid jedoch zu einem gegenteiligen Schluss kommt.