Die Standeskommission hat andererseits bei der Behandlung des Rekurses auch festgestellt, dass die Teerung der Flurstrasse nicht mit der Existenz von nichtlandwirtschaftlichen Wohnbauten begründet werden kann. Sie hatte daher zusätzlich zu prüfen, ob die im Streite liegende Teerung allenfalls für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist. Diese Frage hat die Standeskommission ebenfalls bejaht und den Rekurs der Flurgenossenschaft mit folgenden Erwägungen gutgeheissen. (...)