(…) Insbesondere wurde der Tatsache keine Bedeutung geschenkt, dass sich verschiedene öffentliche Interessen gegenüberstehen. Die Beschwerdeführerin verfolgt mit der Errichtung des Bancomaten nämlich nicht nur ihre eigenen Interessen, sondern befriedigt auch ein ausgewiesenes Interesse der Wohnbevölkerung und des Tourismus an einem Tag und Nacht zur Verfügung stehenden Bancomaten."