"Insbesondere würde sich das projektierte Bauvorhaben aufgrund seiner Konstruktion bzw. klotzigen Erscheinung und Farbgebung nicht mit der vorhandenen Bausubstanz vertragen, zumal dieser am vorgesehenen Standort schon von weither sichtbar wäre. Der Bancomat würde aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse im Vergleich zu seiner baulichen Umgebung optisch dominieren und als störender Fremdkörper in Erscheinung treten, was zu einer Verunstaltung des Ortsbildes führen würde, denn der fragliche Ortsteil ist keineswegs bereits durch derartige oder ähnliche Bauten geprägt.