c) Die Standeskommission hat als Rekursbehörde gemäss Art. 38 Abs. 1 lit. a Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVG) den Entscheid des Bezirksrates auf Unangemessenheit zu prüfen. Sie geht deshalb von einem gewissen Beurteilungsspielraum der rechtsanwendenden Behörde aus. Der geplante Bancomat würde das harmonische Ortsbild nachhaltig im negativen Sinne verändern: "Insbesondere würde sich das projektierte Bauvorhaben aufgrund seiner Konstruktion bzw. klotzigen Erscheinung und Farbgebung nicht mit der vorhandenen Bausubstanz vertragen, zumal dieser am vorgesehenen Standort schon von weither sichtbar wäre.