Ermessen der Behörde bei der Anwendung der Ästhetikvorschriften im Baurecht (Art. 51 BauG, Art. 9 Abs. 1 lit. a VerwGG) Erwägungen: (...) 2. Der Beschwerdeführer kann im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. a Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde insbesondere Verletzung von Bundesrecht und kantonalem Recht rügen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens.