Unbestritten ist in der Berufung die Annahme einer Monatsrente von Fr. 2'450.-- bzw. Jahresrente von Fr. 29'400.-- und einer mutmasslichen Verzinsung von 2 %. Die voraussichtliche Rentenzahlung dauert von Januar 2002 bis Juni 2010, also 8,5 Jahre. Aus der Tabelle 48 ergibt sich ein extrapolierter Barwert von 7.83, was eine Sicherstellung von Fr. 230'200.-- ergibt. Der Wert entspricht den Berechnungen der Vorinstanz, weshalb die Berufung auch in diesem Punkt abzuweisen ist.