Am 25. August 1998 verursachte er mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 3,07 Gewichtspromillen einen Selbstunfall. Obwohl aufgrund der sehr hohen Blutalkoholkonzentration schon damals ein Sicherungsentzug zur Diskussion stand, wurde aufgrund der damaligen Lebensumstände, insbesondere wegen der Tatsache, dass der Rekurrent unmittelbar nach dem Unfall eine Antabuskur begonnen hatte, auf einen Sicherungsentzug verzichtet. Statt dessen wurde ein sechsmonatiger Warnungsentzug unter der Bedingung einer vollständigen und kontrollierten Alkoholabstinenz verfügt.