Der Hausarzt des Rekurrenten führt in seiner ärztlichen Bestätigung vom 15. Mai 2002 aus, der Rekurrent habe am 4. Februar 2002 eine Antabuskur begonnen, indem er dreimal pro Woche in der Praxis des Hausarztes zwei Tabletten einnehme. Ob der Rekurrent diese mindestens einjährige Alkoholtotalabstinenz auch einzuhalten vermag, steht frühestens nach dem 4. Februar 2003 fest. Erst anschliessend daran kann die verkehrsmedizinisch-verkehrspsychologische Fahreignungsbeurteilung erfolgen, von deren Ergebnis die Wiedererteilung des Führerausweises abhängen wird.