2.2.3 Die Vorinstanz hat die Empfehlungen des verkehrsmedizinischen Gutachtens insoweit in die angefochtene Verfügung aufgenommen, als sie eine 12-monatige totale, ärztlich begleitete Alkoholabstinenz und deren vierteljährliche ärztliche Belegung als Bedingung für eine Wiedererteilung des Führerausweises nennt. Der Hausarzt des Rekurrenten führt in seiner ärztlichen Bestätigung vom 15. Mai 2002 aus, der Rekurrent habe am 4. Februar 2002 eine Antabuskur begonnen, indem er dreimal pro Woche in der Praxis des Hausarztes zwei Tabletten einnehme.