Vor einer ver- kehrsmedizinisch-verkehrspsychologischen Fahreignungsbeurteilung werde die Durchführung einer mindestens einjährigen ärztlich kontrollierten und fachtherapeutisch betreuten Alkoholtotalabstinenz empfohlen. Die konsequent eingehaltene Alkoholabstinenz und die erfolgreiche Fachtherapie seien durch Einreichen entsprechender Zeugnisse zu bestätigen.