Die damit befassten Fachleute halten im Gutachten vom 1. Juli 2002 zusammenfassend fest, die Fahreignung des Rekurrenten könne aus verkehrsmedizinischer Sicht nicht befürwortet werden, da genügend konkrete Hinweise auf eine bislang noch nicht hinreichend überwundene Alkoholabhängigkeitsproblematik vorlägen. Vor einer ver- kehrsmedizinisch-verkehrspsychologischen Fahreignungsbeurteilung werde die Durchführung einer mindestens einjährigen ärztlich kontrollierten und fachtherapeutisch betreuten Alkoholtotalabstinenz empfohlen.