Ein Motorfahrzeugführer, der im Jahre 1998 in stark angetrunkenem Zustand einen Verkehrsunfall verursacht hatte, wurde im Januar 2002 mit einem hohen Blutalkoholgehalt von einer Polizeipatrouille auf dem Fahrersitz eines Motorfahrzeuges schlafend angetroffen. Die Administrativmassnahmenbehörde verfügte gegenüber dem Betroffenen den Entzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit, wobei die Wiedererteilung unter bestimmten Bedingungen frühestens in 18 Monaten in Aussicht gestellt wurde.