Die Behörden sollten durch frühzeitige Warnung der gefährlichen Fahrer Unfällen zuvorkommen. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung habe stets erklärt, der Warnungsentzug stelle eine Administrativmassnahme mit präventivem und erzieherischem Charakter dar. Sie bezwecke, den Lenker zu mehr Sorgfalt und Verantwortung zu erziehen und ihn dadurch von weiteren Verkehrsdelikten abzuhalten. Ein auf die Freizeit beschränkter Führerausweisentzug stünde mit dem dargestellten gesetzgeberischen Ziel im Widerspruch.