2.2.3 Zusätzlich liegt ein Verstoss gegen Art. 42 Abs. 1 SVG und Art. 33 lit. c VRV vor, gemäss welchen Bestimmungen der Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern u.a. durch Lärm infolge zu schnellen Beschleunigens des Fahrzeuges zu unterlassen hat. Die Tatsache, dass der Rekurrent sein Motorrad beschleunigen musste, um seine Fahrt nur auf dem Hinterrad fortzusetzen, hatte zweifellos vermeidbaren Lärm zur Folge.