Die Administrativmassnahmenbehörde entzog einem Fahrzeugführer den Führerausweis, nachdem dieser ein Fahrzeug gelenkt hatte, dessen Frontscheibe ungenügend und die seitlichen Scheiben überhaupt nicht von dem sich darauf gebildeten Eis befreit worden waren. Die Standeskommission bestätigte im Rekursverfahren den Führerausweisentzug aufgrund folgender Erwägungen: (...)